Architekten-HaftpflichtversicherungWer als Architekt oder Bauingenieur arbeitet, ist besonderen Risiken ausgesetzt. Deshalb wurden für diese Berufsgruppen besondere Konzepte der Berufshaftpflichtversicherung entwickelt. Versicherungsschutz besteht für Planungsfehler des Architekten (bzw. Versicherungsnehmers), die Schäden an Bauwerken nach sich ziehen.Anders als bei der Allgemeinen Haftpflichtversicherung ist hier der Versicherungsfall nicht vom Schadensereignis abhängig, sondern vielmehr von den Verletzungen der beruflichen Sorgfaltspflicht (z.B.: Planungsfehler, mangelnde Bauaufsicht) des Versicherungsnehmers. Ursächlich dafür ist die Tatsache, dass Schäden an Bauwerken oft erst wesentlich später auftreten.Versichert sind:
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