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Arbeitsunfähigkeitsrente

Arbeitsunfähigkeit ist definitorisch von Berufsunfähigkeit zu scheiden. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vorübergehend nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Dem entgegen ist berufsunfähig, wer voraussichtlich dauerhaft (in der Regel mindestens sechs Monate) seinen Beruf nicht ausüben kann. Da die Feststellung der Berufsunfähigkeit eine Weile dauern kann, haben manche BU-Versicherer eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel in ihren Verträgen. Hier leistet der Versicherer vorab eine befristete Rente, wenn der Versicherungsnehmer nachweisbar 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig bzw. krankgeschrieben war. 

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