Abschreibungen
Bei einer Absetzung für Abnutzungen spricht man von Abschreibungen. Diese beziehen sich auf jedes Jahr der Nutzung, anfallenden Anteil der verbrauchsbedingten Wertminderung von Anlagegütern (Maschinen, Gebäude etc.). Die Abschreibung ist nach gesetzlichen Vorgaben anhand der Nutzungsdauer zu errechnen.
R: Restwert n: Nutzungsdauer N: Gesamtleistungsvorrat j: Leistungsbeanspruchung LE: Leistungseinheit (ha, h, km, etc.) Die degressive Abschreibung für neu angeschaffte Güter wurde zum 01. Januar 2008 abgeschafft. Abschreibung Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung Unternehmenssteuerreform 2008 |
Verbraucherrelevante Informationen für Ihre Website: zielgruppengerechte Inhalte, die Ihre Kunden interessieren.Anzeige
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Aktuelle LeserkommentareLeopold
zur News "Pfändungsschutzkonto darf nicht extra kosten "
vom 23.05.2012 Dietmar Brach
zur News "Ursula von der Leyen: Wenn schon Betreuungsgeld, dann wenigstens mit Kontrolle"
vom 22.05.2012 André Gaufer
zur News "Geschäft mit dem Hunger: Nichtregierungsorganisation kritisiert Allianz wegen Nahrungsmittelspekulation "
vom 18.05.2012 Mallinovsky
zur News "Niederlande ohne Provision?"
vom 17.05.2012
|
Cartoon
Anzeige |