Lexikon -Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner von dem Versicherer.

  • Er hat das Recht: den Vertrag zu kündigen, zu ändern, Begünstigen zu erteilen, abzutreten oder zu verpfänden.
  • Er hat die Pflicht: seiner Prämienzahlung und Einhaltung der Obliegenheiten
Wenn der Versicherungsfall eintritt, ist an ihm der verursachte Vermögensschaden durch den Versicherer zu ersetzen, bzw. die vereinbarte Kapitalauszahlung.

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