Lexikon -Vermittlerregister

Im Zuge der Vermittlerrichtlinie wird auch ein Vermittlerregister eingeführt.

Die zuständigen Industrie- und Handelskammern sind mit der Führung des Vermittlerregisters betraut. Zulassung und Umfang der Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern soll für die Allgemeinheit, insbesondere Versicherern und Versicherungsunternehmen, überprüfbar werden. Das Vermittlerregister wird elektronisch geführt.

Für die Registrierung sind verschiedene Unterlagen notwendig. Die IHK der Bundesländer handeln hier derzeit nicht einheitlich. So genügt einigen IHK z. B. die Vorlage einer bestehenden Genehmigung nach § 34c GewO und der Nachweis der gesetzeskonformen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Andere IHK verlangen die vollständige Neuvorlage folgender Unterlagen:

* aktuelles polizeiliches Führungszeugnis; * aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft; * Gewerbeanmeldung; * steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; * aktueller Auszug aus dem amtlichen Schuldnerverzeichnis; * Negativbescheid der Stadtfinanzkasse; * Nachweiß der gesetzeskonformen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung; * gegebenenfalls Sachkundeprüfung; * bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister.

Die voraussichtliche Kosten für das Erlaubnisverfahren nach §34d GewO liegen bei ca. 250 Euro zuzüglich der Registrierungsgebühr je Vermittler von ca. 25 Euro.

Das Vermittlerregister kann unter der folgenden Webadresse öffentlich eingesehen werden: www.vermittlerregister.org.

siehe: Vermittlerrichtlinie

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