Lexikon -Unfall

Unfall wird wie folgt definiert:

  • "Der Versicherte hat durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlitten".
Eine Unfallversicherung versichert gegen die finanziellen Folgen eines solchen Unfalls.



siehe:Eigenbewegung, Allmählichkeitsschaden, Plötzlichkeit, Einwirkung von außen, Invaliditätsleistung

© Versicherungsbote.de