Lexikon -Leitungswasser

Der Hausratversicherer erstattet Schäden am Hausrat, die durch Leitungswasser entstehen.

Versichert sind bestimmungswidriger Wasseraustritt aus den Zu- und Abwasserleitungen oder damit fest verbundener Anlagen sowie Frost- und Bruchschäden, z.B. ein Wasserrohrbruch.

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