Lexikon -Keller

Kellerräume gelten meistens als besonderes Risiko (Nässe, Feuchtigkeit, Schimmelbildung usw.).
Beim Abschluss einer Haus- und Wohngebäudeversicherung ist unbedingt anzugeben, ob das Haus unterkellert bzw. teilunterkellert ist.

Keller zählen nicht als Vollgeschoss.

© Versicherungsbote.de