Lexikon -Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist der Inbegriff der privaten Altersvorsorge. Sie ist die Kombination von Risikolebensversicherung, also Hinterbliebenenschutz und langfristiger Sparvertrag.
Ab der ersten Einzahlung wird im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Im Erlebenfall wird ein Sparanteil für das Alter zurückgelegt bei der die Mindestverzinsung auf 3,25% festgelegt ist. Alle höhern Renditeversprechen, meist bis zu 7%, sind unverbindlich.
Die Wertentwicklung ist abhängig von den Überschüssen, die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet, und der Versicherte erhält davon eine Überschussbeteiligung. Aber deren Höhe variiert und der Kunde weiss nie, welchen Betrag er nach Vertragsende ausbezahlt bekommt.

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