Lexikon -Feuer

Die Hausratversicherung erstattet Schäden am versicherten Hausrat, die durch Brand oder Feuer entstehen.

Die Gefahren Brand, unmittelbarer Blitzeinschlag und Explosion sind dabei versichert. Sengschäden sind nur versichert, wenn diese durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind. In der Regel nicht eingeschlossen sind Schäden durch 'kalten Blitzeinschlag'. Diese Überspannungsschäden durch Blitz werden in den einzelnen Tarifen als Extrarisiko mitversichert.

Auch die Tatsache, dass Fernsehgeräte implodieren, ist nicht selbstverständlich mitversichert. Diese Absicherung wird aber inzwischen von vielen Gesellschaften beitragsfrei mit angeboten.

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