Lexikon -Fahrerrechtsschutzversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der Rechtsschutzversicherung.
Bei Verkehrsstreitigkeiten übernimmt diese Versicherung die anfallenden Kosten.
Diese Versicherung ist personengebunden. Der Fahrer ist auch beim Steuern fremder Fahrzeuge (z.B. Miet-oder Dienstwagen) versichert.

siehe: Fahrzeugrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutzversicherung

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