Die 1:1 Assekuranzservice AG startete zum 1. Juni die 2:2 Assekuranzservice GmbH & Co. KG, ein Versicherungspool für Mehrfachagenten. Das heißt, dass in diesem Falle die Möglichkeit besteht, Personen anzubinden, die nach Paragraf 84 HGB ihre Tätigkeit als Mehrfachagent ausüben. Die Prinzipien und Philosophie der beiden Unternehmen unterscheiden sich allerdings nicht. Der Unterschied zu den Maklern besteht in der Interessenvertretung. Mehrfachagenten handeln im Interesse der Versicherer, während Makler Interessenvertreter ihrer Mandantschaft sind.

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Eine Realisierung einer Mehrfachagentenanbindung war für die Augsburger Vermittlungsgesellschaft nicht möglich, da diese nur mit Partnern zusammenarbeitet, die als Makler nach Paragraf 93 HGB registriert sind. Interesse an einer solchen Anbindung hätte aber laut dem 1:1 Maklerpool schon lange bestanden, diese Möglichkeit ist durch die 2:2 Assekuranzservice AG nun gegeben. Jürgen Afflerbach, Vorstandsvorsitzender der 1:1 Assekuranzservice AG, verspricht sich eine gute Wachstumschance für das Gesamtunternehmen.

Mit 2:2 geschäftliche Chancen ausschöpfen

Laut Norman Wirth, Berliner Rechtsanwalt für Versicherungsrecht, wurde bereits in der Vergangenheit kontrovers diskutiert, ob Mehrfachvertreter auch ihr Geschäft über Maklerpools einreichen können. Er selbst ist der Auffassung, dass dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Dabei handle es sich jedoch um eine Mindermeinung.

Im Falle von 1:1 sei es nun so, dass der Maklerpool klar gesagt hat, kein Geschäft von Mehrfachvertretern anzunehmen. Offensichtlich wurde die 2:2, welche als Versicherungsvertreter registriert ist, nur gegründet, um sich dieses Geschäft doch nicht entgehen zu lassen. Spannend sei nun, in welchem Umfang die 2:2 Assekuranzservice AG Anbindungen an Versicherungsgesellschaften hat. Wirth selbst geht davon aus, dass alle großen Gesellschaften mit an Bord sein werden, damit das Geschäft auch relevant sein kann.

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Für die Vermittler sei nun unbedingt notwendig, sich diesbezüglich vorab mit ihrer eigenen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) in Verbindung zu setzen: „Diese soll bestätigen, dass auch für über 2:2 vermitteltes Geschäft Versicherungsschutz besteht“, ergänzt der Berliner Rechtsanwalt.

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