Bereits Mitte September hatte das Bundeskabinett die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes beschlossen. Nun folgte heute auch die Zustimmung des Bundesrats. 2005 war das Arbeitslosengeld 2 eingeführt wurden. Damals erhielten Hartz-IV-Empfänger, laut Regelsatz, 345 Euro monatlich.

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Ebenso mehr Geld erhalten auch die älteren Kinder von Langzeitarbeitslosen. Die Bezüge für Kinder und Jugendliche steigen zwischen zwei und fünf Euro.

Auf Kritik war die Erhöhung der Hartz-IV-Bezüge seitens des Sozialverbands VdK, sowie des Paritätischen Gesamtverbandes gestossen. Weder könne mit dieser Erhöhung der Bedarf der Arbeitslosen gedeckt werden, noch könne so die Chance auf ein Entfliehen aus der Armut ermöglicht werden. Dazu seien mindestens 420 Euro von Nöten.

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Die Anhebung ergibt sich einem Mischindex aus Preissteigerung und Entwicklung der Löhne. Diese werden im Verhältnis 70/30 bewertet. Die Erhöhung des Hartz-4-Regelsatzes ist dementsprechend nur ein logischer Ausgleich für gestiegene Preise für Lebensmittel und Güter des alltäglichen Bedarfs. Gleichzeitig entspricht die Anpassung von 2,1 Prozent nach oben, der aktuellen der Rentenerhöhung.

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