Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft zahlten 32 Prozent mehr für eine Stunde Arbeit als im Durchschnitt der EU, aber 12 Prozent weniger als zum Beispiel im Nachbarland Frankreich. Belgien hatte mit 39,30 Euro die höchsten, Bulgarien mit 3,50 Euro die niedrigsten Arbeitskosten je geleistete Stunde.

Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland 2011 durchschnittlich 34,30 Euro. Hier lag Deutschland im EU-weiten Vergleich auf Rang fünf. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war 48 Prozent teurer als im EU-Durchschnitt, aber 4 Prozent billiger als in Frankreich.



Über einen längeren Zeitraum betrachtet nimmt Deutschland bei der Entwicklung der Arbeitskosten in der Privatwirtschaft eine Sonderstellung ein: Zwischen 2001 und 2011 hatte Deutschland mit +19,4 Prozent den mit Abstand geringsten Anstieg der Arbeitskosten aller Mitgliedstaaten der EU. Zum Vergleich: In Frankreich sind die Arbeitskosten in diesem Zeitraum mit +39,2 Prozent mehr als doppelt so stark gestiegen.

Hintergrundinformationen Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Betrachtet man das Verhältnis der Lohnnebenkosten zu den Bruttoverdiensten, so ist es möglich, die Lohnnebenkosten unabhängig vom Verdienstniveau der einzelnen Mitgliedstaaten zu vergleichen.

Im Jahr 2011 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland in der Privatwirtschaft auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro Lohnnebenkosten. Damit lag Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 32 Euro und nahm mit Rang 16 einen Mittelplatz innerhalb der Europäischen Union ein. Auf 100 Euro Lohn wurden in Schweden (52 Euro) und Frankreich (50 Euro) die höchsten und in Malta (10 Euro) die niedrigsten Lohnnebenkosten gezahlt. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sowie die Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall.