Gerade vor dem Hintergrund, dass Schadensfälle in diesem Segment sehr schnell äußerst kostspielig werden können, ist eine Aufklärung über die entsprechenden Risiken zwingend erforderlich. Generell umfasst der Vertragsrechtsschutz die gerichtliche Wahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und /oder Dienst- bzw. Werkleistungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des versicherten Gewerbes stehen.

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Ein Schadensfall liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Kunde behauptet, dass die Schädlingsbekämpfung nur unzureichend ausgeführt wurde, und deswegen die Zahlung verweigert. Unter den Leistungsumfang des Vertragsrechtsschutzes fallen die Übernahme der Gerichts-, Gutachter- und Sachverständigenkosten sowie die Anwaltsgebühren.

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