Arbeitnehmer können ihre Gesundheitsvorsorge verbessern. Arbeitgeber ermöglichen ihren Mitarbeitern diesen zusätzlichen Versicherungsschutz und können dafür steuerliche Vergünstigungen erhalten.

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Die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall durch die gesetzliche Krankenversicherung stellt heute lediglich eine Grundversorgung dar und reicht in der Regel bei weitem nicht aus. Die betriebliche Krankenversicherung ist daher eine wertvolle Ergänzung und bietet Arbeitnehmern eine sinnvolle Gesundheitsvorsorge über den Betrieb.

Dazu schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter beispielsweise mit der Württembergischen Krankenversicherung einen Gruppenvertrag ab und entscheidet, welche Vorsorge-Bausteine er welchen Mitarbeitern anbieten möchte. Zur Auswahl stehen bei der Württembergischen zum Beispiel „Zahngesundheit“, „Privatpatient im Krankenhaus“ und „Pflegevorsorge“.

Ganz wichtig: Alleinige Versicherungsnehmer und Vertragspartner sind die Arbeitnehmer. Diese profitieren aufgrund des Gruppenvertrags von niedrigeren Beiträgen und erhalten den Zusatzschutz ohne Wartezeiten im Leistungsfall und mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Auch Familienangehörige – Partner und Kinder – können nach einer Standardprüfung zu günstigen Beiträgen mitversichert werden.

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Für Arbeitgeber lohnt sich die betriebliche Krankenversicherung ebenfalls. Zum einen können sie die Beiträge steuerlich geltend machen. Zum anderen können sie ihre Mitarbeiter beim Aufbau ihrer Gesundheitsvorsorge unterstützen. Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter spielen Anreize wie die betriebliche Krankenversicherung eine immer wichtigere Rolle. Das Angebot kann das Betriebsklima, die Motivation und sogar die Wahl des Arbeitsplatzes positiv beeinflussen sowie die Mitarbeiterbindung nachhaltig stärken.

PM Wüstenrot & Württembergische AG

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