Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrechterhalten oder erhöht werden. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist daher nicht versäumen. Noch bis zum 02. April haben die freiwillig Versicherten Zeit, ihre Beiträge für das Jahr 2011 zu überweisen.

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Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2011 kann die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 79,60 Euro monatlich und dem Höchstbeitrag von 1.094,50 Euro im Monat frei gewählt werden. Die Werte gelten gleichermaßen für die alten und die neuen Bundesländer.Wer in Deutschland wohnt, nicht versicherungspflichtig ist und noch keine Altersvollrente bezieht, kann sich für Zeiten ab Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die sich gewöhnlich im Ausland aufhalten.

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