AVL hatte gegen die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geklagt (versicherungsbote.de berichtete). Bereits im Oktober entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt im Sinne des Finanzvermittlers. Die von der Bafin eingelegte Sprungrevision gegen dieses Urteil wurde nun zurückgezogen, so dass das zuvor gefasste Urteil damit rechtskräftig ist.

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AVL hatte sich dagegen gewehrt, dass eine Verordnung von 1934 in Deutschland Versicherungsvermittlern untersagt, auf Provisionen zu verzichten und diese stattdessen an Kunden zu erstatten. "Das ist weder im Sinne des Verbrauchers noch im Sinne eines Vermittlers, der dem Kunden möglichst günstige Konditionen bieten möchte", berichtet Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL.

Deshalb reichte er Klage ein gegen die zuständige Bafin – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Frankfurt unterstrich seine Klageargumentation. Dass das Urteil rechtskräftig wurde, verhinderte bislang die eingelegte Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht. "Diese wurde nun jedoch zurückgezogen, so dass das in Frankfurt verkündete Urteil damit rechtskräftig ist. Das Provisionsabgabeverbot gehört jetzt der Vergangenheit an", so der von AVL beauftragte Rechtsanwalt Dr. Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander, Stuttgart. "Damit steht dem freien Preiswettbewerb nichts mehr im Weg – und davon profitiert vor allem der Verbraucher. Denn in einem gesunden Wettbewerb um den Kunden entstehen in der Regel deutlich günstigere Konditionen und bessere Angebote", berichtet Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. "Für unsere Kunden setzt die Änderung konkret ein: Endlich können wir, wie schon lange angestrebt, neben Investmentfonds, Riester- und Rürup-Produkten, Vermögensverwaltung, VL-Sparplänen und Beteiligungen, auch bei Versicherungen Abschlussprovisionen zu 100 Prozent rabattieren. Für dieses Ergebnis hat sich der Einsatz definitiv gelohnt."

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