Die geringe Vermögensbesteuerung trage - neben Möglichkeiten zur legalen Steuervermeidung für Unternehmen - wesentlich dazu bei, dass von den Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Kapitalanlagen lediglich 22 Prozent an Fiskus und Sozialkassen fließen, von Lohneinkommen hingegen rund 45 Prozent.

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Deutsche Haushalte besaßen 2007 nach Abzug aller Schulden etwa 8,6 Billionen Euro, so die jüngste vom Finanzministerium veröffentlichte Zahl zum privaten Nettovermögen. Neuere Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Banken bestätigen diese Größenordnung. Gut 60 Prozent des Vermögens befinden sich laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung in den Händen des wohlhabendsten Zehntels der erwachsenen Bevölkerung, während rund zwei Drittel netto nicht über nennenswerten Besitz verfügen.

Der Staat zieht die hohen, auf einen relativ kleinen Personenkreis konzentrierten Vermögen jedoch nur in sehr geringem Umfang zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heran, konstatieren Jarass und Obermair: Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben, die Erbschaftsteuer verschont Besitz, der als Betriebsvermögen deklariert ist, und die Grundsteuer fußt auf veralteten Einheitswerten. Nach Daten der OECD liegt das Aufkommen an vermögensbezogenen Steuern in Deutschland unter einem Prozent vom Bruttoinlandsprodukt. Das ist weitaus weniger als in den meisten anderen EU-Staaten, Kanada oder den USA. Diesen Zustand halten die beiden Steuerexperten für nicht akzeptabel. Zumal die Wohlhabenden dem Staat Geld liehen und dafür Zinsen bekämen, die "die Steuerzahler, also vor allem die normalen Arbeitnehmer", bezahlen müssen. Daher haben die Wissenschaftler Reformvorschläge erarbeitet, die dem Staat jährliche Mehreinnahmen in Milliardenhöhe sichern würden:

Vermögensteuer

Seit 1997 wird diese Steuer nicht mehr erhoben, weil das Bundesverfassungsgericht die bis dahin praktizierte Ungleichbehandlung von Immobilien und Wertpapieren gerügt hatte. So werden heute nur noch tatsächlich zugeflossene Vermögenserträge oder durch Verkauf realisierte Wertsteigerungen erfasst - von der Einkommensteuer. Nicht realisierte Wertsteigerungen und große Vermögen, die kein laufendes Einkommen erwirtschaften, bleiben steuerfrei. Genau darum geht es aber bei der Vermögensteuer: um den erzielbaren Ertrag, nicht um den erzielten. Dies hat auch das Verfassungsgericht nicht beanstandet, betonen Jarass und Obermair.

Um die Bedenken der obersten Richter auszuräumen, müsste eine Neufassung des Vermögensteuergesetzes vor allem die Bewertung von Immobilien verändern, so die Forscher: An die Stelle der veralteten und wenig realistischen Einheitswerte sollte der aktuelle Verkehrswert als Bemessungsgrundlage treten. Die dazu nötigen Informationen lägen in den Katasterämtern vor. Und in anderen Ländern sei zu beobachten, dass ein "verwaltungs- und streitarmes Bewertungsverfahren möglich ist", schreiben die Wissenschaftler. Gerade beim Immobilienbesitz lasse sich die Vermögensbesteuerung so ausgestalten, dass eine Umgehung - etwa durch die Wahl eines ausländischen Wohnsitzes - praktisch unmöglich ist.

Erbschaftsteuer

Nach einer Überschlagsrechnung der Wissenschaftler werden in Deutschland jährlich rund 200 Milliarden Euro vererbt. 2009 lag das Erbschaftsteueraufkommen bei 4,3 Milliarden Euro. Die tatsächlich gezahlte Erbschaftsteuer würde dann gerade einmal gut zwei Prozent des vererbten Vermögens entsprechen. Ein wichtiger Grund für das geringe Aufkommen ist nach Analyse der Experten, dass Betriebsvermögen und in den Betrieb verschobenes Privatvermögen meist steuerfrei bleiben. Dies gilt seit der Erbschaftsteuerreform 2009 - obwohl die "Behauptung, die Erbschaftsteuer gefährde den Fortbestand mittelständischer Unternehmen" Jarass und Obermair zufolge "durch keinen einzigen Fall belegt werden" konnte.

Die Professoren schlagen vor, künftig alle vererbten oder verschenkten Vermögen über 100.000 Euro zu besteuern, unabhängig davon, ob es sich um Betriebsvermögen, Wertpapiere oder Privatimmobilien handelt. Damit würde das Steuerrecht enorm vereinfacht, Arbeitsplatzverluste durch Betriebsaufgaben seien aber nicht zu befürchten. Um große einmalige Zahlungen zu vermeiden, lasse sich die Steuerlast über die Jahre verteilen. Das Steueraufkommen dürfte - je nach exakter Ausgestaltung des Tarifs - im Vergleich zum heutigen Stand deutlich steigen. Die große Mehrheit der Bevölkerung würde durch den Freibetrag wie bisher keine oder kaum Erbschaftsteuer zahlen.

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Weitere Möglichkeiten, Vermögen stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heranzuziehen, sehen die Experten in einer Reform der Grund- und Grunderwerbsteuer sowie der Einführung einer Finanztransaktionsteuer. Zudem machen sie in ihrem Gutachten Vorschläge für eine Reform der Unternehmensbesteuerung. Dabei verfolgen sie zwei Ziele: Die staatlichen Finanzen durch ein höheres Steueraufkommen zu stabilisieren und die Steuervorteile abzubauen, die Konzerne mit Auslandstöchtern gegenüber kleineren Unternehmen genießen.

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