Um die Einführung des neuen Zahnzusatztarifes zu begründen, verweist die Nürnberger auf nicht ausreichende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bereich der Zahnprophylaxe. Eine professionelle Zahnreinigung werde grundsätzlich nicht, eine kieferorthopädische Behandlung nur eingeschränkt übernommen. Bei sogenannten Knirscherschienen zahlt die GKV lediglich eine Basisvariante. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, später kostspieligen Zahnersatz zu benötigen – für den die GKV bestenfalls einen Festbetrag leistet.

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Kostenersparnis durch verbesserte Zahngesundheit

Der Tarif ZV soll diese Versorgungslücken schließen bzw. minimieren, die Zahngesundheit der Versicherten verbessern und so dazu beitragen, teuren Zahnersatz zu vermeiden. Der Beitrag ist geschlechtsunabhängig kalkuliert (11,90 EUR für Kinder, 10 EUR für Jugendliche und junge Erwachsene, 8,60 EUR ab Alter 21 Jahre).

Merkmale des Tarifs ZV

Die NKV leistet im Rahmen ihres Tarifs ZV für

  • medizinisch notwendige Parodontose- und Wurzelbehandlungen bis zu 100 Prozent
  • professionelle Zahnreinigung bis zu 100 EUR pro Jahr
  • hochwertige Knirscherschienen, die 600 EUR kosten können, zu 80 Prozent
  • Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) zu 80 Prozent (maximal 2.000 EUR), auch wenn kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Selbst Mehrkostenvereinbarungen werden übernommen. Darunter fallen z. B. Mini-Metall-, Gold-, Keramik- und Kunststoffbrackets.
Voraussetzung für den Abschluss des Tarifs ZV ist, dass ein weiterer Tarif der NKV besteht bzw. abgeschlossen wird, der Leistungen für Zahnersatz vorsieht.

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