Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline bestätigt, entfällt die Verbrauchssteuer in Deutschland prinzipiell für alle Waren wie Schnaps, Schaumwein oder eben Zigaretten, die von Privatpersonen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eigenkauft wurden. "Für die Steuerfreiheit im Bestimmungsland wird nach der gültigen EU-Richtlinie nur vorausgesetzt, dass die betreffenden Waren für den Eigenbedarf erworben und selbst befördert werden", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die juristische Situation.

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Profitiert hat von dieser Entscheidung eine Frau, die mit ihrem Großeltern und dem Vater nach Polen gefahren war, wo jedes Familienmitglied jeweils eine Stange Zigaretten eingekauft hatte. Nachdem die anderen ihr - schon auf deutschem Territorium - als einziger Raucherin in der ganzen Truppe die eigenen Zigaretten geschenkt hatten, gerieten sie in eine mobile Zollkontrolle, die der Frau einen Großteil der mitgebrachten Zigaretten abnahm. Die Beamten waren nämlich der Meinung, die konfiszierten Zigaretten seien im Nachbarland nicht für den Eigenbedarf erworben worden und folglich in Deutschland zu versteuern.

Ein Trugschluss, wie Deutschlands oberste Finanzrichter nunmehr feststellten. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes deckt auch derjenige Käufer nur seinen Eigenbedarf, der aus eigenem Entschluss Geschenke für nahe Familienmitglieder erwirbt. Das Steuerprivileg steht demnach nicht nur Rauchern zu, die sich für den eigenen Verbrauch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat mit billigen Zigaretten eindecken, sondern auch den zu Hause beschenkten Angehörigen.

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Werden die Zigaretten allerdings von einem Transport- oder Handelsunternehmen geliefert, entfällt die Steuerfreiheit. Bedingung ist nämlich die persönliche Beförderung durch die beschenkenden Verwandten.

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