Nach dem Studium gingen nur wenige Ärzte wieder auf das Land. Der Grund liegt auf der Hand: Junge Ärzte wollen zwar eine Praxis übernehmen, diese muss jedoch auch rentabel sein. Wo wenige Patienten sind, sind die Chancen, vernünftige Einkommen zu erzielen, eher gering. PKV-Chef Dr. Volker Leienbach erklärte im Rahmen eines Symposiums zur Zukunft der privaten Krankenversicherung: „Die Ärzte gehen dahin, wo die meisten Privatpatienten sind“.

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Um dem entgegenzuwirken verabschiedete der Bundestag gestern ein Gesetz. Das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) soll Ärzte motivieren, sich in den unterversorgten Regionen des Landes niederzulassen. Wer dort praktiziere, solle künftig bessere Arbeitsbedingungen haben und mehr verdienen. So sollen zum Beispiel die Honorarabschläge, die normalerweise ab einer bestimmten Anzahl von Behandlungen fällig werden, für Ärzte auf dem Land wegfallen.

Geplant ist ebenso, die Überversorgung in Ballungsräumen zu verringern. Dies soll unter anderem mit Hilfe finanzieller Anreize für Praxisschließungen umgesetzt werden. Weiterhin will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Lebensqualität der Ärzte herstellen. Ärzten soll es deutlich erleichtert werden, Arbeit und Familie besser unter einen Hut zu bekommen: So werde Ärztinnen die Möglichkeit gegeben, sich in der Babypause zwölf statt sechs Monate vertreten zu lassen. Zudem müssen niedergelassene Ärzte nicht mehr dort wohnen, wo sie praktizieren. Sie sind damit nicht mehr gezwungen, aufs Land zu ziehen, sondern können in der Stadt wohnen und dennoch ihre Praxis auf dem Land haben.

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Bereits zum 1. Januar 2012 soll das Gesetz in Kraft treten. BundesgesundheitsministerDaniel Bahr (FDP) sagte, dies sei "ein gutes Gesetz", das endlich die Probleme anpacke. "Wir sorgen dafür, dass die Menschen den Landarzt nicht nur aus der idyllischen Vorabendserie kennen", sagte Bahr. Die Bundesregierung rechnet mit ungefähr 200 Millionen Euro Mehrkosten für die gesetzlichen Krankenkassen.

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