Diese regelt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, so zum Beispiel etwa aufwendiger Zahnersatz oder Füllungsalternativen. Das trifft vor allem die gesetzlich Versicherten. Denn sie müssen die Leistung prinzipiell selber tragen.

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Der Bundesrat segnete eine Erhöhung des abzurechnenden Honorarvolumens um insgesamt rund sechs Prozent ab. Das entspricht einem jährlichen Honorarzuwachs von ca. 345 Millionen Euro. Die neue Regelung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Notwendig gemacht hatte die Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) inhaltliche Mängel. So sind, in der seit 1988 gültigen Regelung, viele neuere Behandlungsmethoden noch nicht berücksichtigt. Weiterhin müssen Zahnärzte laut der neuen Gebührenordnung, den Patienten für zahntechnische Leistungen ab einem Betrag von 1000 Euro einen Kostenvoranschlag anbieten.

Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), bedauerte die verpasste Chance eine moderne Gebührenordnung auf betriebswirtschaftlicher Kalkulationsgrundlage zu entwickeln. „Durch die GOZ-Novelle werden alle Patienten, auch die gesetzlich Versicherten, deutlich höher belastet. Die Kosten werden voraussichtlich um 14 bis 20 Prozent steigen. Die PKV sieht jedoch beim Honorarvolumen für die Zahnärzte keinerlei Nachholbedarf. Die Honorare aus der GOZ sind in den vergangenen Jahren bereits überdurchschnittlich stark gestiegen. So wuchsen die Ausgaben der PKV für Zahnmedizin in den letzten 10 Jahren um 36 Prozent, also mehr als das Doppelte der allgemeinen Preissteigerung, die im selben Zeitraum bei 17 Prozent lag.“

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