Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) können alle Versicherungsnehmer, deren Basisrentenvertrag bislang noch nicht auf ein zertifiziertes Muster umgestellt ist, die dafür nötige Zustimmung noch bis zum 31. Dezember 2011 dem Versicherer gegenüber erteilen. Mit der Zustimmung können noch rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen für einen steuerlichen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben geschaffen werden. Dies teilte das Ministerium dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jetzt in einem Schreiben mit.

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Als Umstellungsfrist hatte das BMF ursprünglich den 30. Juni 2011 vorgesehen, worüber die Kunden auch von den Versicherungsunternehmen informiert worden waren. Diese bereits abgelaufene Frist hat das Ministerium nunmehr auf den 31. Dezember 2011 verlängert, sodass auch nach dem 30. Juni 2011 abgegebene Zustimmungen zu einem weiterhin steuerlich begünstigten Basisrenten-Vertrag führen.

Die Regelung betrifft bis zum 31. März 2010 abgeschlossene Basisrentenverträge, die aber nach Auffassung der Zertifizierungsstelle den nachträglich von ihr aufgestellten Zertifizierungskriterien nicht entsprechen. Diese Verträge können auf ein zertifiziertes Basisrenten-Vertragsmuster überführt werden, wenn der Kunde hierfür seine Zustimmung erteilt. Kunden, die die bisherige Umstellungsfrist versäumt haben, bekommen damit nochmals die Gelegenheit, sich den Sonderausgabenabzug für die von ihnen geleisteten Beiträge zu erhalten.

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