„Die KörperSchutzPolice ist vor allem für Menschen gedacht, die hauptsächlich körperlich tätig sind und die weniger einen ganz speziellen Beruf als vielmehr den Broterwerb als solchen versichert haben möchten“, erläutert Volker Priebe, Leiter Produktentwicklung und Aktuariat von Allianz Leben. Das Produkt richte sich vor allem an Menschen, die in risikoträchtigeren Handwerks- und Dienstleistungsberufen arbeiten, wie zum Beispiel Bauarbeiter, Köche, Krankenpfleger oder Dachdecker.

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Verlust körperlicher und geistiger Fähigkeiten versichert

Im Fokus der KörperSchutzPolice steht aber kein bestimmtes Berufsbild. Versichert sind vielmehr solche Fähigkeiten, die für das Arbeitsleben wesentlich sind. Hierzu gehören der Gebrauch der Hände, eines Armes, das Gehen, Knien und Bücken sowie die gesundheitliche Befähigung zum Autofahren. Außerdem sind das Sehen, Sprechen und Hören, die intellektuelle Gedächtnisleistung und der Gleichgewichtssinn versichert.

„Die KörperSchutzPolice zahlt eine monatliche Rente, sobald auch nur eines dieser Krite- rien dauerhaft beeinträchtigt ist und dies von einem Facharzt bestätigt wird“, sagt Volker Priebe. „Entscheidend ist das jeweilige Resultat. Ob eine Erkrankung, ein Unfall oder ein übermäßiger Verschleiß ursächlich sind, ist unwichtig.“

Der für eine Leistung erforderliche Schweregrad einer Beeinträchtigung ist in der Regel höher als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus diesem Grund kann die KörperSchutzPolice eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht gleichartig ersetzen. Im Vergleich kostet sie jedoch deutlich weniger.

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Schutz bei schweren Krankheiten

Eine Einmalzahlung bei einer schweren Krankheit ist neben der versicherten Rente der zweite Leistungsteil der KörperSchutzPolice. Sechs Krankheiten lassen die Einmalzahlung fällig werden: Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Querschnittslähmung, Multiple Sklerose und Koma. Ob körperliche oder geistige Fähigkeiten zusätzlich gestört sind oder nicht, ist dabei unerheblich. Die Rente, welche die Fähigkeiten versichert, und die Einmalzahlung aus der Komponente „Schwere Krankheiten“ werden je nach Anlass unabhängig voneinander fällig. Beide Leistungen können gleichzeitig fällig werden oder nur für sich allein. Beispielsweise würde bei einem Herzinfarkt, der die Körperfunktionen nicht massiv beeinträchtigt, allein die einmalige Kapitalzahlung aus der Komponente „Schwere Krankheit“ erbracht. Dagegen würde eine Querschnittslähmung von der Hüfte abwärts üblicherweise sowohl die Einmal- als auch die Rentenzahlung auslösen. Der wesentliche Grund für die Unterscheidung: Während die monatliche Rente die täglichen Lebenshaltungskosten mitfinanziert, soll die Einmalzahlung die unmittelbare Not lindern. Das können beispielsweise die Kosten für eine Spezialbehandlung, eine Kur oder eine berufliche Auszeit sein.

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