Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, kam es zu der unsportlichen Attacke nach dem Abpfiff der vorausgegangenen Spielszene. Der Angreifer nahm gezielt Anlauf und sprang mit dem absenkten, helmbewehrten Kopf voran in die Beine des gegnerischen Opfers. Es sei eine seiner sportlichen Hauptaufgaben als Linebacker gewesen, gegnerische Spieler zu blocken, begründete er sein Vorgehen.

Der dermaßen Attackierte erlitt einen Kreuzbandriss des linken Knies, musste aufwändig operiert werden und sich einer zweimonatigen Reha-Maßnahme unterziehen. Bis heute leidet er unter Taubheitsgefühlen im Knie. Und fordert von dem Täter Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 6.884,24 Euro.

Zu Recht, wie die hanseatischen Richter urteilten. Zwar besteht bei einer derart rauen Sportart wie American Football eine erhöhte Gefahr, sich gegenseitig Verletzungen zuzufügen. Deshalb muss für eine Haftung neben zwar schuldhaftem Handeln ebenso ein Verstoß entweder gegen die Spielregeln oder gegen die sportliche Fairness vorliegen.

Das ist hier unbestreitbar der Fall. "Der Angreifer hat sein Opfer nämlich völlig unnötig und zudem auf eine Art und Weise, die weit auch über die 'gesunde Härte' des American Footballs hinausgeht, aufs brutalste zu Fall gebracht", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Damit kann im Übrigen dahingestellt bleiben, ob bei dem Angriff nach Abpfiff zusätzlich noch gegen eine dem Schutz der Spieler dienende Regel des American Football verstoßen wurde.