Die Rentenkommission denkt offenbar über einen tiefgreifenden Umbau der Hinterbliebenenversorgung nach. Künftig könnten Rentenansprüche von Ehepartnern verpflichtend geteilt werden. Damit gerät die klassische Witwenrente zunehmend unter Reformdruck.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erwägt offenbar eine Pflicht zum Rentensplitting zwischen Ehepartnern. Das geht aus einem Terminplan der Kommission hervor, über den das "Handelsblatt" berichtet. Demnach diskutieren die Experten eine grundlegende Reform der Hinterbliebenenversorgung. Das könnte mit potenziell weitreichenden Folgen für die gesetzliche Rente einhergehen.
Konkret geht es um die Frage, ob die bisherige Witwen- und Witwerrente langfristig durch ein obligatorisches Splitting der Rentenanwartschaften ersetzt werden soll. Dabei würden die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte automatisch zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden. Ziel wäre insbesondere eine stärkere eigenständige Absicherung von Frauen. Die Diskussion kommt nicht überraschend. Bereits die Wirtschaftsweisen hatten sich in ihrem Jahresgutachten 2023/24 für ein verpflichtendes Rentensplitting ausgesprochen. Sie argumentieren, dass die heutige Hinterbliebenenrente traditionelle Rollenmodelle begünstige und Anreize schwäche, eigene Rentenansprüche aufzubauen.
Bislang existiert das Rentensplitting bereits auf freiwilliger Basis. Allerdings wird die Möglichkeit nur selten genutzt. Jährlich entschieden sich weniger als 1.000 Paare dafür. Ein Grund: Wer sich für das Splitting entscheidet, verzichtet später auf Ansprüche aus der Hinterbliebenenrente.
Derzeit unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung zwischen „kleiner“ und „großer“ Witwenrente. Während die kleine Witwenrente für Eheschließungen ab dem Jahr 2002 auf maximal zwei Jahre begrenzt ist und 25 Prozent der Ansprüche des Verstorbenen umfasst, beträgt die große Witwenrente 55 Prozent und wird unter bestimmten Voraussetzungen lebenslang gezahlt.
Ob die Rentenkommission tatsächlich eine Pflicht zum Rentensplitting empfehlen wird, ist noch offen. Ihre Vorschläge zur Rentenreform sollen Ende Juni vorgestellt werden. Zugleich gibt es aber auch Zweifel an den finanziellen Effekten einer solchen Reform. Ein Rentensplitting könne laut IW-Rentenexperte Jochen Pimpertz nur einen kleineren Beitrag leisten, um die demografischen Kosten zu stemmen. Auch Ifo-Ökonom Joachim Ragnitz sieht kurzfristig kaum Einsparpotenzial, da lediglich eine Umverteilung der Ansprüche stattfinde.