Die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt belasten die Pensionskassen, die ihren Kundinnen und Kunden oft hohe Betriebsrenten zugesichert haben und Probleme haben, diese zu erwirtschaften. Nun kommt noch die Coronakrise hinzu - und setzt die Anbieter zusätzlich unter Druck. Bereits im Mai 2020 war über eine weitere Zinskorrektur berichtet worden. Nun ist die Zinssenkung bei der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft (PKDW) amtlich. Darüber berichtet das Fachportal "LEITERbav.de"

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Doch nicht nur die Niedrigzinsphase und Corona machen der Pensionskasse zu schaffen: "Zusätzlich wird die Risikolage der PKDW von einer starken Regulierung, der Tendenz zur Langlebigkeit sowie der Rechtsprechung in der BAV beeinflusst.", heißt es im aktuellen Geschäftsbericht. Vor allem die längeren Lebenserwartung der männlichen Rentner im Bestand machten dem Unternehmen zu schaffen. Deshalb hatte PKDW bereits Ende 2018 eine pauschale Rückstellung von 4,0 Millionen Euro gebildet. Im Jahr 2019 wurden weitere 4,7 Millionen Euro hinzugefügt. Diese Rückstellung solleden Bereich Biometrie in den Alttarifen stärken.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Duisburger Unternehmens, dass einen Schwerpunkt in der Chemiebranche hat, wurde die Senkung des Rechnungszins beschlossen. Dieser werde ab 2021 nur noch bei 0,4 Prozent liegen. ganz gleich, ob den Mitgliedern ursprünglich drei Prozent Zins oder 0,9 Prozent zugesagt worden waren. Für Neuverträge solle ab 1. Januar 2021 sogar nur ein Rechnungszins von 0,25 Prozent gelten.

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Zum Jahresende 2019 zählte der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit genau 75.578 aktive Beitragszahler sowie 19.061 Rentner. Der Anteil der Pensionäre macht inzwischen stolze 20,1 Prozent der Versicherten aus. Die Rentner erhielten anno 2019 im Schnitt 3.393 Euro Jahresrente. Bereits in den letzten Jahren ist die durchschnittliche Nettoverzinsung des Anbieters deutlich gesunken: von 4,27 Prozent in 2016 auf 3,1 Prozent im Jahr 2019.

Politik will alle Pensionskassen unter Schutzschirm zwingen

Doch mit den finanziellen Problemen steht die PKDW nicht allein da. Erst Anfang Mai warnte die Deutsche Aktuarvereinigung, dass einem Gros der Anbieter existentielle Probleme drohen. „Viele Pensionskassen brauchen mehr Risikotrag­fähigkeit, um die anhaltende Niedrigzinssituation und die beständige Verlän­gerung der Lebenserwartung bewältigen zu können“, sagt Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS).

Das Pensionskassen schnell ein Problem bekommen können, mussten in der jüngeren Vergangenheit die Mitglieder gleich mehrerer Anbieter erfahren. Der Deutschen Steuerberater Versicherung ging ebenso das Geld aus wie der katholischen Caritas, auch deren Schwester Kölner Pensionskasse hat finanzielle Probleme. Wer bei diesen Anbietern versichert ist, bekam seine Betriebsrente teils empfindlich gekürzt, sogar Bestandsrentner mussten Einschnitte hinnehmen. Nun kommt mit der PKDW ein weiteres Unternehmen hinzu.

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Der Grund dafür liege auch im Geschäftsmodell der Pensionskassen. Stark vereinfacht: Gewinne seien eher in Leistungserhöhungen geflossen als in den Aufbau von Eigenmitteln, die Beiträge der Mitglieder sollten möglichst effizient angelegt werden. Vielen Anbietern fehlt nun Geld, um die Zusagen der (angehenden) Rentnerinnen und Rentner zu erfüllen.

Etwa ein Viertel der 135 Pensionskassen befand sich bereits vor der Corona-Krise unter strenger Beobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie die Bundesregierung einräumen musste. Drei Anbieter sind bereits derart in Schieflage geraten, dass sie das Neugeschäft einstellen mussten und nur noch abgewickelt werden. Hier mussten sogar Bestandsrentner deutlich niedrigere Betriebsrenten akzeptieren (der Versicherungsbote berichtete).

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Ist eine Pensionskasse als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert, so ist sie in der Regel nicht Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der Betriebsrentner vor möglichen Ausfällen bei einer Insolvenz schützt. Die Bundesregierung will das nun ändern und die Gesellschaften unter den Schutzschirm zwingen. Ein entsprechender Antrag zur Änderung des Betriebsrentengesetzes habe am 7. Mai bereits den Bundestag passiert (der Versicherungsbote berichtete).

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