Im Vergleich zu 2016 waren zum Jahresende 2017 weniger Menschen auf soziale Mindestsicherung angewiesen: die Zahl sank um 3,5 Prozent. Das ist die gute Nachricht, die das Statistische Bundesamt am Freitag in einem Pressetext präsentierte. Doch noch immer ist die Zahl der Sozialleistungs-Empfänger erschreckend hoch. Immerhin 7,6 Millionen Menschen erhielten zum Jahresende Stütze, weil ihr Geld zum Leben nicht reicht.

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5,9 Millionen Menschen erhalten Hartz IV

Der größte Anteil der Menschen mit sozialer Mindestsicherung ist auf Hartz IV angewiesen, genauer gesagt: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Immerhin rund 5,9 Millionen Personen erhielten Geld aus dieser Leistung. Das waren 0,7 Prozent weniger als im Vorjahr.

Hier gilt es zu bedenken, dass die Zahl der Hartz-IV-Empfänger nicht identisch ist mit der offiziellen Arbeitslosenstatistik. Zum einen ist fast jedes siebte Kind unter 18 Jahren auf Hartz IV angewiesen, so ergab eine Studie der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls für 2017. Zum anderen werden zahlreiche Menschen ohne Arbeit aus der offiziellen Statistik herausgerechnet: etwa Betroffene, die in Trainingsmaßnahmen stecken, krank geschrieben sind oder Personen über 58 Jahren, die seit mindestens 12 Monaten Hartz IV erhalten.

Deutlich mehr Menschen mit Grundsicherung im Alter

Weniger erfreulich ist der Trend hingegen bei den Personen, die auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII („Sozialhilfe“) angewiesen sind. Hier gibt es ein deutliches Plus zu vermelden: gegenüber dem Vorjahr waren 3,2 Prozent mehr Menschen betroffen. 1,1 Millionen Personen erhielten diese Sozialhilfe.

Besonders stark war hingegen der Rückgang bei den Menschen, die Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekamen, weil viele Asylverfahren abgeschlossen werden konnten. 468.000 Menschen erhielten hier eine entsprechende Finanzspritze: ein Minus von 35,7 Prozent gegenüber 2016.

Knapp 127.00 Menschen erhielten zudem Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, was einen Rückgang von 4,9 Prozent bedeutet. Diese Sozialhilfe erhalten Menschen, die ihr Existenzminimum nicht sichern können, aber kein Anrecht auf Grundsicherung und Hartz IV haben. Das betrifft zum Beispiel Personen in stationären Einrichtungen wie Alten-, Pflege- oder Behindertenwohnheimen oder bei Krankenhaus-Aufenthalten länger als sechs Monate. Auch Kinder unter 15 Jahren können diese Sozialhilfe erhalten, wenn die Eltern beide dauerhaft erwerbsgemindert sind oder das Kind nicht bei den Eltern lebt, sondern bei sonstigen Verwandten wie den Großeltern.

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Überdurchschnittlich ging die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherung gegenüber dem Vorjahr in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) zurück (-6,0 Prozent). Im früheren Bundesgebiet waren 2,6 Prozent weniger Menschen auf entsprechende Leistungen angewiesen.

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