Wer unzufrieden mit seinem Riester-Vertrag ist oder die Beiträge nicht mehr bedienen kann, der kann ihn auch beitragsfrei bzw. ruhend stellen, indem man einen entsprechenden Antrag beim Versicherer stellt. Der Vorteil gegenüber einer Kündigung des Vertrages: alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, später kann der Vertrag erneut bespart werden. Tatsächlich entscheiden sich nicht wenige Altersvorsorge-Sparer für diese Option. Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums ruht derzeit knapp jeder fünfte Vertrag.

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GDV wirbt dafür, Riester-Verträge neu zu aktivieren

Nun geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in die Offensive – und rät Verbrauchern mit ruhend gestellten Riester-Verträgen dazu, diese aus dem Tiefschlaf zu wecken. Die Begründung: abhängig vom Vertrag könnten Sparer von vom höheren Garantiezins profitieren, wenn sie Riester wiederbeleben. Oder diesen besseren Zins verlieren, wenn sie die Altverträge zu lange ruhen lassen.

Was der GDV im Blick hat, nennt sich im Versicherungssprech „Wiederinkraftsetzung“ des Vertrages. Unter welchen Konditionen die Sparer ihren Vertrag reanimieren können, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden geregelt. Aufschluss darüber geben die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters. Dabei sollten die Sparer im Blick behalten, welche Regeln für den Rechnungs- bzw. Garantiezins vorgesehen sind.

Der Versicherungsdachverband nennt auf seiner Verbraucherseite dieversicherer.de ein Beispiel: Hat ein Sparer seine Riester-Police im Jahr 2006 abgeschlossen, wurde sein Vertrag noch mit einem Rechnungszins von 2,75 Prozent gerechnet – im Gegensatz zu „nur“ 0,9 Prozent, die er für einen aktuellen Neuvertrag erhalten würde. Ob für die ab 2018 weiterhin angesparten Beiträge der höhere Rechnungszins gelte, sei abhängig von konkreten Vertrag.

“Mitunter kommt es auch darauf an, wie lange der Vertrag beitragsfrei gestellt war. Bei einer kürzeren Unterbrechung von bis zu zwei Jahren beispielsweise kann es beim ursprünglichen Rechnungszins bleiben, während nach Ablauf dieser Frist der dann aktuelle Rechnungszins gilt. Es kommt also auf den Einzelfall an“, heißt es auf der Webseite des GDV. Der Verband rät dazu, sich von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen.

Keine genauen Zahlen – keine Evaluierung

Ein Problem aber bleibt mit Blick auf die ruhend gestellten Verträge: Es fehlt an Transparenz. Die Bundesregierung verfügt über keine genauen Werte, wie viele Verträge tatsächlich ruhend gestellt sind, sondern kann die Zahl nur schätzen. Auch eine Evaluierung der Gründe findet nicht statt: etwa, ob die Sparer mit den Verträgen unzufrieden sind, finanzielle Probleme haben, die Beiträge zu bedienen oder andere Gründe dazu führten, dass Sparer aktuell keine Beiträge mehr zahlen.

Die Bundesregierung will die Riester-Rente besser fördern: Sie hat zum 1. Januar 2018 erstmals die staatliche Grundzulage angehoben, seit die staatlich geförderte Altersvorsorge vor 15 Jahren eingeführt wurde. Der Förderbetrag steigt von 154 auf 175 Euro im Jahr. Erleichterungen hat der Staat zudem für Menschen geschaffen, die nur eine kleine Lohntüte haben: speziell für Rentner, die auf Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewiesen sein werden. Sie profitieren ab 2018 von einem monatlichen Schonbetrag, bei dem die Riester-Rente nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird (der Versicherungsbote berichtete).

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Dennoch gibt es weiteren Verbesserungsbedarf. Nach Zahlen der Produktinformationsstelle (PIA) werden nur 6,7 Millionen von 16,5 Millionen Riester-Verträgen optimal bespart: Nämlich derart, dass die Sparer die komplette staatliche Förderung erhalten. Ursache sind unter anderem die hohen bürokratischen Hürden bei der Beantragung der Zulagen. Darauf macht Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), aktuell in einem Tweet aufmerksam. Auch die vermeintlich hohen Kosten der Verträge sorgten wiederholt für Kritik - jüngst ebenfalls durch den Dachverband der Verbraucherzentralen in einer umstrittenen Studie (der Versicherungsbote berichtete).

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