Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will ein höheres Schonvermögen für Kinder in der Pflegeversicherung. Copyright: BMG/Jochen Zick Es ist nur ein kurzer Passus im aktuellen Wahlprogramm von CDU und CSU, und doch hätte er für die Sozialpolitik große Konsequenzen: Die Union rüttelt am Elternunterhalt. „Ein Rückgriff auf Kinder soll erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro erfolgen“, heißt es im Wahlprogramm. Und tatsächlich würden damit hunderttausende Kinder von pflegebedürftigen Eltern entlastet, wie am Dienstag die „Schwäbische Zeitung“ berichtet.

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„Pflegende Angehörige setzen sich Tag für Tag unermüdlich für Pflegebedürftige ein“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Dienstag der „Schwäbischen Zeitung“. „Deshalb haben wir die Leistungen für pflegende Angehörige spürbar ausgeweitet.“ Diese Politik solle nun weiter fortgesetzt werden. „Dazu gehört auch, dass wir Kinder pflegebedürftiger Eltern vor finanzieller Überforderung schützen und damit dazu beitragen, sie noch besser zu entlasten.“

Der Status Quo: Kinder haften für ihre Eltern - ab 1.800 Euro Einkommen

Der Status Quo: Wird ein Mensch pflegebedürftig und reicht sein Geld aus Rente und Pflegeversicherung nicht aus, können auch die Kinder zur Kasse gebeten werden. Zwar schießen die Sozialämter das Geld zunächst vor, wenn ein Pflegebedürftiger seinen Bedarf nicht decken kann. Dann aber ermitteln die Ämter die unterhaltspflichtigen Verwandten. Zunächst muss der Ehepartner sein Vermögen offenlegen, dann die leiblichen Kinder.

Auch aktuell gibt es bereits ein Schonvermögen: Ausschlaggebend hierfür ist das Netto-Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate. Dieses ist aber äußerst knapp bemessen. Für Alleinstehende ist derzeit ein Selbstbehalt von 1.800 Euro im Monat vorgesehen, für Familien 3.240 Euro. Abgezogen werden davon noch Ausgaben für die Altersvorsorge und Darlehen. Was darüber aber hinausgeht, müssen die Kinder hälftig als Unterhalt zahlen.

Städte und Gemeinden: Schon heute mit 4,1 Milliarden Euro für Pflege belastet

Hier würden tatsächlich unzählige Kinder entlastet, wenn das Schonvermögen auf 100.000 Euro Einkommen ausgeweitet wird, schreibt die „Schwäbische“, ohne genaue Zahlen zu nennen. Aber das ruft auch die Kommunen auf den Plan, müssen sie doch für die Sozialausgaben einspringen.

Schon heute würden die Städte und Gemeinden für 451.000 Personen Sozialhilfe beisteuern, weil ihre Pflegekosten nicht gedeckt sind, sagte Gerd Landsberg, Vorsitzender des Städte- und Gemeindebundes, der „Schwäbischen“. Und weiter: „Die Kosten, die von den Kommunen zu finanzieren sind, belaufen sich schon jetzt auf 4,1 Milliarden Euro“. Hier dürfe sich der Bund nicht aus der Verantwortung stehlen und die steigenden Sozialkosten auf die Kommunen abwälzen.

Zunehmende Spaltung in arme und reiche Kommunen

Zwar haben die Städte, Gemeinden und Kreise im Jahr 2016 einen Überschuss von 4,1 Milliarden Euro erwirtschaftet, wie eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt. Doch die Stiftung warnt zugleich: Die Kluft zwischen armen und reichen Kommunen werde immer größer.

Das positive Ergebnis liege vor allem in hohen Überschüssen in Bayern und Baden-Württemberg begründet, so ein Ergebnis der Studie. In anderen Regionen Deutschlands, wo die Steuereinnahmen weniger stark sprudeln, hätten die Kommunen hingegen Probleme, überhaupt ihre öffentlichen Aufgaben zu finanzieren. Ein Beispiel: Der stärkste Landkreis München in Bayern erziele inzwischen pro Einwohner sieben Mal mehr Steuereinnahmen als der Kreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. In strukturschwachen Gebieten müssten die Städte auch höhere Sozialausgaben wegen Arbeitslosigkeit etc. zahlen.

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Ein Indiz für die schlechte wirtschaftliche Lage mancher Kommunen sei das steigende Volumen der Kassenkredite, berichtet die Bertelsmann Stiftung weiter. So sei es zum Beispiel nicht einer Kommune in Schleswig-Holstein und im Saarland gelungen, innerhalb der letzten fünf Jahre im Plus zu sein. Das spiegelt sich in wachsenden Schulden wider. Die mit Abstand höchste kommunale Pro-Kopf-Verschuldung weisen demnach das Saarland (3.733 Euro), Rheinland-Pfalz (3.133), Nordrhein-Westfalen (3.095) und Hessen (2.964) auf. In diesen Regionen würden die Städte auch deutlich weniger investieren, etwa für die Infrastruktur oder den Ausbau von Kindergärten.

Schwäbische

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