Alternativ können die Antragsdokumente möglichst per verschlüsselter E-Mail aus dem MVP an den Versicherer verschickt werden. Will man in letzterem Fall die Anträge im MVP überwachen, bleibt meist nur die manuelle Erfassung des Antrags oder die technische Wandlung des bereits angelegten Angebotes in einen Antrag. Auch hier liegen die Antragsdokumente dem Kunden sofort in seinem digitalen Kundenordner vor.

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Besonders die nächsten Schritte im Lebenszyklus eines Vertrages fordern den meisten Vermittlern ein hohes Maß an manueller Arbeit ab. Wie kommen nach der Antragstellung die Vertragsdaten und Dokumente etc. an die richtige Stelle des MVPs, das heißt in die Vertragsmasken?

„Über GDV & BiPRO natürlich!“ … natürlich nicht!

Sowohl der Import von Bestandsdaten, als auch die Dokumentenlieferung über eine Schnittstelle nach BiPRO-Norm benötigt zur Zuordnung der Daten die Vertragsnummer im MVP. Somit wird spätestens an dieser Stelle der automatisierte Prozess unterbrochen, da bei den Verträgen zumindest die Vertragsnummer manuell erfasst wird. Danach können die Bestandsdaten mittels GDV-Daten oder aus anderen Formaten regelmäßig aktualisiert und die Dokumente vom Versicherer abgeholt und automatisch den Verträgen zugeordnet werden.

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Voraussetzung ist aber, dass das Maklerverwaltungsprogramm eine solche Schnittstelle integriert hat und der Versicherer oder Dienstleister (Maklerpool) die Lieferung der o.g. Daten (in sauberer Qualität) anbietet. Viele Versicherer schicken Policenkopien und Vertragsdokumente auch heute noch per Post oder der Vermittler muss sich diese aus den unterschiedlichen Portalen der Versicherer und Maklerpools herunterladen und danach manuell verarbeiten. „Das entspricht in der heutigen Zeit, in der eine ganze Branche täglich von Digitalisierung spricht, in keinster Weise unseren Ansprüchen an modernes Arbeiten“, meint Zingler, „da gilt es noch viel Aufklärungsarbeit bei Softwareherstellern und Vermittlern zu betreiben.“

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