Am anfälligsten für Betrug erweist sich bei Maklern die Lebensversicherung: in dieser Sparte fielen allein 2.379.739 Euro der veruntreuten Gelder an. In der Sach- und Schadenversicherung wird die Summe der veruntreuten Beträge auf 927.357 Euro beziffert, in der Krankenversicherung auf 28.099 Euro. Auf die Zahlen macht aktuell das Fachportal procontra-online.de aufmerksam.

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Doch keineswegs entsteht den Versicherern durch Makler der höchste Schaden, wie ein Blick auf die weiteren Zahlen zeigt. Versicherungsvermittler sollen die Gesellschaften 2015 um 15,4 Millionen Euro betrogen haben, so berichtet die BaFin. An den Veruntreuungen sollen laut Statistik 414 Personen beteiligt gewesen sein. Für knapp 9,98 Millionen Euro an veruntreuten Geldern waren gebundene Vermittler verantwortlich – die freilich auch zahlenmäßig den Maklern überlegen sind (siehe Grafik).

Auch geht aus der Statistik nicht hervor, ob den Versicherern wirklich ein Schaden entstanden ist. Die Versicherer melden Verdachtsfälle - ob diese zu einer Verurteilung führen oder mit einem Freispruch enden, kann die BaFin-Statistik nicht abbilden. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass nur eine Minderheit der Vermittler überhaupt auffällig wurde. Zum Jahresende 2015 waren rund 233.450 Vermittler im Register der Industrie- und Handelskammern (DIHK) registriert: weniger als 0,18 Prozent der Vertriebler machten sich folglich der Untreue verdächtig.

Veruntreuungen bei Versicherern 2015 nach Sparten und Status der beteiligten Personen. Quelle: BaFin

Verdacht auf Veruntreuung durch Vermittler muss der BaFin gemeldet werden

Die Versicherer sind verpflichtet, alle Verdachtsfälle einer mutmaßlichen Veruntreuung an die deutsche Finanzaufsichtsbehörde zu melden. Darauf machte die BaFin in einer Sammelverfügung vom Mai 2016 aufmerksam. Die Meldepflicht über Unregelmäßigkeiten dient zum einen dazu, die Finanzaufsicht darüber zu informieren, wie die Täter bei Unregelmäßigkeiten vorgehen. So sollen Schwachstellen im Sicherheitsnetz der Unternehmen enttarnt werden, etwa Lücken im Kontrollsystem, wie die BaFin berichtet.

Zum anderen dient die Informationspflicht dem Verbraucherschutz. Die BaFin entscheidet, ob sie in bestimmten Fällen eingreifen muss, um die Belange der Versicherungsnehmer zu wahren – schließlich speisen sich die veruntreuten Gelder auch aus den Beiträgen der Kunden. Als Beispiel für möglichen Betrug nennt die Aufsichtsbehörde, dass Vermittler fingierte Verträge nicht existierender Personen einreichen, um sich Provisionen zu erschleichen.

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Zu den meldepflichtigen Unregelmäßigkeiten zählen laut Sammelverfügung "insbesondere alle strafbaren Eigentums- und Vermögensdelikte, zum Beispiel Diebstahl, Betrug – wie die Erschleichung von Provisionen –, Untreue, Unterschlagung von Inkassogeldern sowie Computermanipulationen, die beispielsweise zur Verbuchung von Geldern anderer auf Konten des Vermittlers führen."

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