Wer bei Check24 eine Versicherung abschließt, der wächst zum Riesen, weil er ordentlich Geld sparen kann – das ist die Botschaft der Werbeclips, die aktuell deutschlandweit über alle Fernsehkanäle flimmert. Aber braucht ein Riese nicht eigentlich ein großes Portemonnaie? Die Grünen jedenfalls haben ernste Zweifel, ob der Kunde bei Online-Vergleichsportalen tatsächlich das günstigste Angebot findet – und fordern den Gesetzgeber nun auf, für mehr Transparenz bei den Vergleichsportalen zu sorgen. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung (Sonntag).

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Auch Online-Portale erhalten Abschlussvergütungen

Hintergrund ist die Tatsache, dass die Online-Portale ebenfalls Provisionen und Courtagen von Versicherern und Finanzdienstleistern erhalten, wenn sie erfolgreich einen Vertrag vermitteln. Der Marktführer Check24 ist beispielsweise als Versicherungsmakler nach §34d Gewerbeordnung tätig. Verbraucherschützer hegen bereits länger den Verdacht, dass die Abhängigkeit von der Vergütung auch die Auswahl der Tarife auf Vergleichsportalen beeinflusst. Mit anderen Worten: Bevorzugt werden solche Anbieter, die eine hohe Vergütung zahlen.

Die Abhängigkeit von Provisionszahlungen sorge dafür, dass die Portale nicht objektiv vergleichen, kritisieren die Grünen im Bundestag. Unzufrieden mit dem Status Quo, hat die Partei eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, ob man die Transparenz der Online-Portale zu bessern gedenke. „Vergleichs- und Bewertungsportale sind häufiger weniger objektiv und unabhängig, als Verbraucherinnen und Verbraucher annehmen“, heißt es in der Anfrage. „Viele der Portale finanzieren sich über Provisionen und bewerten daher auch nur diejenigen Anbieter, die Provisionen zahlen.“ Für eine Autoversicherung überweisen die Versicherer zum Beispiel im Schnitt 80 Euro pro Online-Abschluss.

Weiter heißt es, eine neutrale Verbraucherinformation sei meist nicht das Geschäftsziel der Portale, auch wenn viele Verbraucher dies annehmen. Unter anderem suggeriert die Werbung vieler Onlinevermittler, dass man transparenter sei als "traditionelle" Anbieter. "Bei Finanzcheck.de müssen die Banken die Hose ´runterlassen", sagt etwa der Schauspieler Heiner Lauterbach im Werbeclip des gleichnamigen Portals. Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kreditvertrages erhält Finanzcheck aber eine Vergütung durch die Bank - wie auch andere Finanzvermittler, die auf Provisionsbasis arbeiten.

Keine Verschärfung der Anforderungen geplant

Wer auf strengere Regeln hofft, wird enttäuscht. Einen Handlungsbedarf sieht die Regierung laut Süddeutscher Zeitung aktuell nicht. Zwar bestehe grundsätzlich die Notwendigkeit, dass Preisvergleichsportale „die zentralen Kriterien ihrer Aggregation, Selektion, Präsentation und ihre Gewichtung kenntlich machen“, schrieb das Bundeswirtschaftsministerium als Antwort auf die Anfrage. Dies aber erfordere keine strengeren Gesetze - unter anderem, weil Verbraucher nicht gezwungen seien, die Vergleichsportale zu nutzen. „Ein Abgleich mit den originären Informationen der Anbieter oder direkten Vertreibern bleibt weiterhin möglich“. Wenn der Kunde also Zweifel an der Richtigkeit der Informationen hat, muss er notfalls woanders recherchieren?

Die Verbraucher seien bereits ausreichend gegen Irreführung geschützt, erklärt die Bundesregierung - durch das Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb. Zudem stünde jedem Verbraucher frei, bei Beschwerden gegen einen Anbieter zu klagen. Die Grünen finden diese Argumentation wenig überzeugend. „Es ist unverantwortlich, dass die Bundesregierung, anstatt Regelungen vorzunehmen, die Verantwortung an die Verbraucher abschieben will“, so die Abgeordnete Nicole Maisch, die für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sitzt.

Gerd Billen deutet an, dass bestehende Regelungen nicht ausreichen

Doch in der Bundesregierung gibt es auch kritischere Stimmen. So fordert Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in einem Interview mit der Zeitschrift "Aktuar aktuell" mehr Transparenz für Online-Portale (Versicherungsbote berichtete). Er stört sich unter anderem daran, dass viele Vergleichsportale nicht deutlich ausweisen, welche Art der Vermittlung sie vornehmen, also ob sie etwa als Versicherungsvertreter oder -makler registriert sind. „Für den Verbraucher muss klar erkennbar sein, wer ihm gegenübertritt. Nur ein versteckter Hinweis auf die Vermittlereigenschaft im Impressum reicht nicht aus.“ Billen fordert Fairness zwischen den traditionellen und Online-Vertriebskanälen.

Die Verbraucherportale wehren sich gegen den Vorwurf der Intransparenz. "Wir bei Check24 sagen seit vielen Jahren, dass wir nicht die Stiftung Warentest sind", sagte ein Pressesprecher der Süddeutschen. Auf der Seite erhalte der Verbraucher sehr wohl Informationen darüber, dass die Produktgeber eine Vergütung für die Vertragsvermittlung zahlen. "Auf unserer Seite steht klar und deutlich, dass wir Versicherungsmakler sind".

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Auch der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat gegen den Online-Marktführer Check24 geklagt. Der Verband beruft sich auf eine Einschätzung des Versicherungsfachmanns Prof. Dr. Schwintowski, der ebenfalls die Transparenz nicht gegeben sieht. „Alle Portale, die die Vermittlung von Versicherungen anbieten, geben vor Beginn der Beratung nicht die erforderlichen Statusinformationen, also ob sie Makler oder gebundener Vermittler sind. Und sie beschäftigen sich nicht mit den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Kunden, so wie es das Versicherungsvertragsgesetz vorschreibt", erklärte Schwintowski gegenüber Versicherungsbote. Außerdem würden die Anforderungen an eine angemessene Dokumentation nicht oder nicht richtig erfüllt. Ob diese Vorwürfe Bestand haben, wird nun vor Gericht verhandelt.

Süddeutsche

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