Dr. Jan Schlüter, Leiter Finanzchef PRO, Finanzchef24 GmbH Nicht nur die Kosten, welche aus den Folgen eines Datendiebstahls durch Hacker entstehen, sind durch eine Cyberversicherung abgedeckt. Bereits der Verlust eines Firmen-Laptops mit wichtigen Geschäfts- und Kundeninformationen, kann ungeahnt teure Konsequenzen haben. Das Unternehmen ist laut Paragraph 42a des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet, sämtliche von dem Verlust der personenbezogenen Daten Betroffenen darüber zu informieren. Außerdem muss die Firma Passwörter oder Benutzerkonten sperren und weitere notwendige Sofortmaßnahmen ergreifen – zum Beispiel IT-Forensiker engagieren, die soweit möglich, Daten wiederherstellen. Um nach so einem Vorfall das Kundenvertrauen wiederzugewinnen, kann es ratsam sein, Experten für Krisenkommunikation hinzuzuziehen. Die passende Cyberversicherung trägt all jene Kosten, die notwendig sind, um den Verlust des Firmen-Computers und die Folgen zu kompensieren. Wichtig ist dabei, die verschiedenen Konzepte der Versicherer zu kennen.

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Kombiprodukt oder Bausteinlösung

Für kleine Unternehmen, deren Jahresumsatz weniger als fünf Millionen Euro beträgt, bietet sich oftmals die Cyberdeckung als Kombiprodukt an. Zum einen ist eine Haftpflichtversicherung enthalten, die den Schadensersatz gegenüber Dritten übernimmt. Zum anderen sind Eigenschäden wie finanzielle Verluste durch veröffentlichte Geschäftsgeheimnisse oder eine Betriebsunterbrechung mitversichert.

Einige Versicherer setzen auf Bausteinlösungen. Damit sind in der Regel größere Unternehmen gut beraten. Auch hier lassen sich Vermögensschäden aus Schadenersatzforderungen von Kunden wie bei Verletzungen des Datenschutzes oder des Persönlichkeitsrechts absichern. Zusätzlich können die Risiken für die Unternehmen selbst versichert werden. Eigene Schäden, die durch einen Hackerangriff entstehen, und die daraus resultierenden Kosten wie die zur Wiederherstellung von Daten sind dadurch abgedeckt. Ein spezieller Baustein ist die Zusatzdeckung für Cyber-Erpressungen.

Vorsicht ist geboten im Hinblick auf eine Doppelversicherung. Bestimmte Cyberrisiken können in bestehenden Policen der Gewerbekunden bereits enthalten sein, wie beispielsweise in der IT-Haftpflicht oder in bestimmten Daten- oder Softwareversicherungen.

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Schutz bereits ab 300 Euro Jahresbeitrag

Zwar sind die Prämien für eine Cyberversicherung selbstverständlich von den individuellen Cyberrisiken der Kunden abhängig. Doch beginnen die Beiträge schon bei einem Jahresbeitrag von 300 Euro – mit einem Selbstbehalt von 2.500 Euro und einer Versicherungssumme von 50.000 Euro. Ein Beispiel: Ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von einer Million Euro kann eine Cyberversicherung zu einem Netto-Jahresbeitrag von rund 875 Euro abschließen. Die Versicherungssumme beläuft sich auf 500.000 Euro, der Selbstbehalt liegt bei 5.000 Euro.

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