A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Überschallknall

Finanzielle Folgeschäden aufgrund eines Überschallknalls lassen sich im Rahmen einer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung absichern. Versicherungsschutz besteht, sofern die Leistung im jeweiligen Versicherungsvertrag aufgeführt ist.

Ein Schaden durch einen Überschallknall liegt vor, wenn ein Luftfahrzeug die Schallwelle durchbrochen hat und die daraus resultierende Druckwelle unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich die Sachen befinden, einwirkt.

Überschallknallschäden an Wänden, dem Mauerwerk oder Außenfassaden reguliert die Wohngebäudeversicherung. Werden hingegen Inventar, Möbel oder Hausrat beschädigt, so übernimmt die Hausratversicherung die Schadensregulierung.

© Versicherungsbote.de