A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

einfach verglaste Fenster

Sind die Fenster des zu versichernden Wohngebäudes lediglich mit einfachem Fensterglas versehen, d.h. die Fenster sind nur mit einer einzelnen Glasscheibe ausgestattet, so muss dies der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden.

Gegebenenfalls finden sich in älteren Bauten noch einfach verglaste Fenster. Nach deutschen Bauvorschriften ist diese Art der Verglasung bei Neubauten und bei der Sanierung von Altbauten nicht mehr zulässig.

© Versicherungsbote.de