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Zusätzliche Todesfallleistung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (außer Flugzeug)

Die versicherte Person hat im Rahmen der Unfallversicherung Anrecht auf den Erhalt einer zusätzlichen Todesfallleistung bis zu einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, sofern der Todesfall während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eingetreten ist. Die Nutzung von Flugzeugen durch den Versicherten bleibt von diesem Recht unberührt.

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