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Zulassungs- und Überführungskosten im Rahmen der Neuwertentschädigung (Kfz-Kaskoversicherung)

Leistung der Kaskoversicherung: Bei einem Totalschaden des versicherten Fahrzeuges übernimmt der Versicherer auch die Zulassungs- und Überführungskosten für den Neuwagen. Die Leistung kann an die Bedingung geknüpft sein, dass das neue Fahrzeug ebenfalls bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft versichert ist.

Erstzulassung

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