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Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen können von allen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung ab einem bestimmten Alter in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, daß es sich um Krankheiten handelt, die noch nach Erkennung im Vor- oder Frühstadium wirksam behandelt werden können.
Auch versicherte Kinder haben Anspruch auf diese Vorsorgeuntersuchungen (U1, U2,...), damit Krankheiten, die ihre körperliche und geistige Entwicklung gefährden, erkannt und somit behandelt werden können.



siehe:Krankenversicherung

Erstattung der Kosten von Vorsorgeuntersuchungen über GKV-Niveau

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