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Kommentare gesamt644
 


Habe mir die Kommentare von Herrn Stopp und Herrn Walter ein paar mal durchgelesen, kann nur Herrn Stopp 100%ig zustimmen.

Leider weiss ich bis heute nicht, was Herr Walter beruflich ausübt.

Mehrmalig hat Herr Stopp ihn danach gefragt......
immer andere Argumentation, aber keine antwort auf seinen Beruf.

Mit freundlichen Grüssen
Nouri
geschrieben von Nouri am 22.05.2013 12:24


Sozialstaat hin oder her, Sie haben schon recht (ich habe selbst einige Semester lang Jura studiert). Aber was hat der Kunde am Ende für einen Mehrwert, wenn ich ihm erkläre, dass eine Privatisierung der Altersvorsorge der falsche Weg in einem Land wie Deutschland ist? Sorry, aber ernsthaft zu glauben, dass eine Bundestagswahl daran etwas ändert, ist doch etwas naiv. Die Riester wird erst interessant, wenn ich viele Kinder habe. So zahlt zum Beispiel meine Mutter 240 € / Jahr ein und bekommt on top 1079 € Zulagen. Das sind fast 500% staatlich garantierte Rendite...Wer behauptet, dass sich das nicht lohnt, soll mir mal eine bessere staatlich garantierte Rendite aufzeigen. Das Insolvenzproblem besteht immer, bei jedem Produkt.
Die angesprochenen KV beiträge sind bis zur Höhe der Grundversorgung als Sonderausgaben voll absetzbar.

Man kann die Riester / BAV / was auch immer nicht als ultimativ gutes oder ultimativ schlechtes Produkt verurteilen. Das ist immer im Einzelfall zu beurteilen.
geschrieben von O.H. am 21.05.2013 15:16


O.H Sie vergessen den Satz mit dem Sternchen * ganz unten: Dies ist eine Musterrechnung ...und es ist garantiert, das nichts garantiert ist.
Nur einfach mal VVG §§ 153, 163, 169, VAG § 89, Satzung Protektor und dazu ESM / Fiskalpakt lesen.
Selbst wenn das Produkt für den Kunden am Ende des Sparvorgangs eine positive Rendite haben sollte ( theoretisch auf dem Papier !!) , wird die wirkliche Rendite zum Todeszeitpunkt unter Null sein. Sterbetafeln, Nachgelagerte Besteuerung, oder Anrechnung an Grundsicherung sind nur 3 Ursachen, Inflation, zusätzliche Abgaben ( denken Sie an KV Beiträge bei BAV, was kein Kunde/ Vermittler bei Beantragung wusste) werden zur negativen Rendite führen. Insolvenz des Anbieters ist in keinem Fall abgesichert.
Denn diese Produkte wurden gemacht, um die Arbeitgeber zu entlasten ( keine Beiträge zur Rente, Einfrieren des Rentenbeitragssatzes) , für Einsparungen bei Sozialausgaben und für die Gewinne der Anbieter( Dividende) - nicht für den Kunden.
Als Makler empfehle ich weder Rürup- noch Riester R Enten, sie lohnen sich für Kunden nicht. Und es ist der falsche Weg, weil Privatisierung der Vorsorge als Ersatz zu bisher von gesetzlichen Sozialversicherungen geleisteten Versorgung der falsche Weg ist- siehe Grundgesetz Artikel 20.
Vorsorge ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, was man nur solidarisch, nach SGB Prinzipien lösen kann, nicht nach individuellen-egoistischen , BGB, Prinzipien.
Die Nachteile der Riester R Ente in der aktuellen Rentenformel, den Kürzungsfaktoren, werden sie für alle wirksam und sichtbar. Steuergelder ( Zulagen) gehören in die Rentenkasse Bund, dort sind sie für alle nützlich.
Die Riester R Ente muss weg- meine Meinung.
geschrieben von E. Stopp am 21.05.2013 11:07


Ich bin selbst auch Versicherungsvermittler und kann das so nicht ganz nachvollziehen. Rechne ich mir ein Beispiel durch (Riester unserer Gesellschaft):

Kundin: Geb. 19.04.1986
Versicherungsbeginn: 1.10.2012
Rentenbeginn: 1.10.2053
Eigenbeitrag: 10,00 € / Monat
'' zur Hauptversicherung: 9,12 €
'' zur EMZ: 0,88 €

Brutto: 19200 € p.a.
ledig, unmittelbar Zulagenberechtigt

Leistung bei Rentenbeginn durch Eigenbeitrag und Altersvorsorgezulagen:

Lebenslange monatliche Altersrente:
-ohne Überschussanteile: 22,95€
-mit Überschussanteilen: 53,14€

Einzahlung bis Renteneintritt (41 Jahre):

10€ x 12 x 41 = 4920€

Berechnung ohne Überschuss:

4920€ / 22,95 = 214,37 = 17,86 Jahre.

Rentengarantiezeit: 18 Jahre. Also selbst im Todesfall geht dem Kunden sein Geld zumindest nicht verloren.

Berechnung mit Überschuss:

4920 € / 53,14 / 12 Monate = 7,71 Jahre

In diesem Beispiel hat die Kundin Ihre Beitragszahlungen bereits nach 7,71 Jahren wieder heraus. Bei der steigenden Lebenserwartung ist davon auszugehen, dass sie als Frau rund 20 Jahre Leistungen beziehen wird. Macht 13 Jahre Gewinnausschüttung mit Überschussanteilen. Falls der Überschuss geringer ausfällt, verringert sich dieser Wert entsprechend.

DER STEUERVORTEIL DES KUNDEN IST HIER AUSSER ACHT GELASSEN (-> der Gewinn ist entsprechend nach oben zu korrigieren, abzüglich der Inflationsrate.)

Die Kunden werden von uns deutlich auf Ein- und Auszahlungsmodalitäten hingewiesen. Wenn man möchte, wählt man eben ein anderes, z.B. Fondsgebundenes Produkt und lässt sich das gesamte Kapital bei Renteneintritt auszahlen.
geschrieben von O.H. am 20.05.2013 16:33


Sind die Kommentatoren auch Makler?
Ich bin Makler und gebe zu Protokoll:
Ich nehme prinzipiell an solchen Umfragen niemals teil, weil sie meist per Telefon, oder Internet erfolgen, also es gibt keinerlei Kontrolle, was als Auswertung veröffentlicht wird.
Was ich den Versicherungen zu sagen habe, teile ich den Maklerbetreuern mit.
Mit der Einschätzung Haftpflichtkasse Darmstadt bei den Schaden-, sowie den Rechtsschutzversicherern kann ich mich einverstanden erklären. Bei LV - und Allsparten zweifle ich sehr ...das Ergebnis an. Insbesondere Nürnberger hat in einer solchen Hit-Liste der Makler wohl nichts zu suchen, so jedenfalls meine fast 14 jährigen Erfahrungen.
Eine Makler-Lobby gibt es wirklich nicht! Weil viele Makler sich nicht trauen, Ihre wahre Meinung zu sagen. Jedoch gibt es einen praktischen und rationalen Grund, warum Makler mit Kritik an den Anbietern sparen. Sie haben Angst vor der Kündigung der Courtagezusage- und diese Angst ist begründet, siehe meinen Kommentar vom 06.05.2013, bei " Mehrfachagenten Versicherungen haften für Pseudomakler".
Solange es keine Annahme von Geschäft auch ohne Courtagezusage und keine gesetzlichen Regelungen bei der Zusammenarbeit zwischen Vermittler und Anbieter gibt, gibt es auch keine wirklich unabhängigen Maklern. Und das ist durchaus gewollt.
Sonst würden wohl noch mehr Makler die untauglichen Produkte wie Rürup-, Riester -R Enten , Pflege-Bahr ,.... nicht anbieten.


geschrieben von E. Stopp am 20.05.2013 16:29


Stimmt Bernhard,da muss man echt an den Maklern zweifeln die hier die Bewertung abgegeben haben. Trotzdem haben wir noch kein best advice in Deutschland. Es hat schon Gründe warum Versicherungsmakler immer noch nicht die Lobby haben die Sie sich immer erhoffen!
geschrieben von Sebastian am 18.05.2013 22:04


Moin,

könnte es sein, daß gerade die Lebensversicherer bei den Maklern besonders beliebt sind, die hohe Provisionen zahlen?

An der Leistungsfähigkeit und Finanzstärke kann es ja mal nicht liegen, daß gerade diese drei die vorderen Plätze bei den Maklern belegen.

Ich sage nur: Bst Advice (aber nicht für den Kunden...)

Grüße

Bernhard
geschrieben von Ali am 17.05.2013 14:53


So wie der Herr, so das Gescherr!!!
Ich weiss nicht ob die Kandidatur eines Herrn Steinbrück einer groben Fehleinschätzung der politischen Lage, dem Fehlen an geeigneten Personen bei der SPD, oder gar der Vergeßlichkeit von SPD - Mitgliedern oder Medien geschuldet ist, diese Kandidatur ist eine Verhöhnung eines jeden Wählers. Steinbrück gehört auf die Bank, auf die Anklagebank, mit Ackermann, Asmussen, Schäuble ... und vielen weiteren Verantwortlichen für diese Finanz-und € - Krise.
Die SPD wird mit diesem Kandidaten unwählbar.
Es sei denn man verfährt nach dem Motto: Nur die dümmsten Kälber wählen Ihre Henker selber.
geschrieben von E. Stopp am 16.05.2013 14:29


Hallo,

gewinnen also mal wieder die Versicherungen. Ich hatte vor 1995 einen erheblichen Storno Abzug bei der Kapitallebensversicherung hinnehmen müssen. Wie kann es sein das Menschen die vor 1995 durch Geschäftsbedingungen benachteidigt wurden nicht klagen können ? Wenn der BGH Rechtssprechung weiterentwickelt sollte das unbegrenzt für alle Altfälle gelten.
geschrieben von Wolfgang am 16.05.2013 14:02


Die Irrtümer der Anbieter und Politiker!

Leider kenne ich keine dieser befragten Kunden und kann für meine Kundschaft, Bekannten und Verwandten sagen, sie unterliegen diesen 7 Irrtümern nicht.

Aber es gibt 7 Irrtümer der Anbieter und der Politiker zur Pflegeversicherung:

1. Irrtum; Die Private Pflegezusatzversicherung würde zur Absicherung der Kunden gemacht, nicht aber für den Profit der Gesellschaft / der Aktionäre;
2. Irrtum; Die private zusätzliche Pflegeversicherung wäre notwendig, wäre sie nicht, wenn man nach GG Artikel 20 Sozialer Bundesstaat handeln würde und die Beitragssätze zur Pflegepflichtversicherung um 0,5 – bis 1, 0 % erhöhen würde , unter Beibehaltung der paritätischen Finanzierung ( 50 % AG, 50 % AN ) ;
3. Irrtum, die private zusätzliche Pflegeversicherung würde den Pflegenotstand beheben, in dem jeder sich nun privat zusätzlich versichert, weil die große Mehrheit sich den zusätzlichen Beitrag ( mindestens ab 50 € monatlich beginnend, je nach tarif, Eintrittsalter und Leistungen) nicht leisten kann und die andere Gruppe wegen Vorerkrankungen nicht angenommen wird;
4. Irrtum, die zusätzliche private geförderte ( mit 5 € pro Monat –lächerlich) Pflegezusatzversicherung würde den bisherigen Zustand wesentlich verbessern, weil 120 € bei Pflegestufe I, 180 € bei Pflegestufe II und 600 € bei Pflegstufe III nichts wesentlich ändern,
5. Irrtum, durch ständige Erhöhung der Pflegeeinnahmen würde sich der Pflegenotstand bezüglich verfügbarer Arbeitskräfte und deren Bezahlung ändern ;
6. Irrtum ; Bezahlung der Pflege durch Angehörige, Regress der Sozialämter bei Angehörigen ; Mit zunehmenden Absinken der Nettolohneinkommen großer Teile der Bevölkerung sinkt auch die Möglichkeit auf den Rückgriff der Einkommen der Angehörigen;
7. Irrtum ; durch mehr Geld, mehr Apparate , mehr Effizienz könne man die Lebensqualität der zu Pflegenden erhöhen, dies geht nur durch mehr Fürsorge, mehr Zeit und möglichst viel Pflege durch Angehörige;

Auch glaubt die neoliberale Politik durch noch mehr Privatisierung das Problem zu lösen, es tritt aber genau das Gegenteil ein.
Wie schon bei Rürup-, Riester – R Enten, BAV , …KV, auch bei der Pflegversicherung:
Die leidtragenden sind die Bürger mit Vorerkranken und die Bürger, die sich keine zusätzliche Ausgaben für Vorsorgeprodukte leisten können. Manche nennen es Selektion, ich nenne es asozial. !!
Ein grober Verstoß gegen Grundgesetz Artikel 20.
geschrieben von E. Stopp am 07.05.2013 14:22
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