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Versicherungswert 1914

Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung gemäß den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" gilt der Versicherungswert 1914 als grundsätzlich vereinbart.

Bewertet zu den Preisen von 1914, versteht man unter Versicherungswert 1914 den ortsüblichen Neuwert (Neubauwert).

Als Basisjahr dient hierbei das Jahr 1914, weil dieses das letzte Jahr mit stabilen Baupreisen war.

Zur Ermittlung des Versicherungswertes 1914 dient der Baupreisindex.

Möchten Sie den empfohlenen Gebäudewert 1914 der Gesellschaft verwenden?
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