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Vergiftungen durch Gase und Dämpfe

Versicherungsschutz besteht bei unfreiwilligen Vergiftungen durch das plötzliche bzw. auch allmähliche Einwirken über mehrere Stunden, von Gasen und Dämpfen.

Rauchvergiftungen sind in der Regel mitversichert. Zu beachten ist, dass Berufs- und Gewerbekrankheiten davon ausgeschlossen sind.

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