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Unfall infolge strafbarer Handlungen

Nicht jede Unfallversicherung übernimmt die Kosten, wenn sich der Unfall infolge strafbarer Handlungen ereignet.

Beispiel:
Werden an einer Hauswand Plakate angebracht, ohne den Eigentümer um Erlaubnis zu bitten, kann eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB vorliegen.
Kommt es bei einer solchen Handlung zu einem Unfall, könnte der Versicherer - sofern dies die Verträge vorsehen - leistungsfrei sein.

Unfälle infolge strafbarer Handlungen

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