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Technischen Beginn

Der Tag, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn (meist zum 1. eines Monats) eingetragen ist, versteht man unter dem Technischen Beginn. Dieser ist für die Ermittlung des Eintrittsalters als Grundlage zur Berechnung des Beitrages und der Wartezeiten bedeutend.

Versicherungsschutz

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