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Tauchtypische Gesundheitsschäden

Versicherungsschutz besteht, wenn beim Tauchen eine Gesundheitsschädigung, z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung, entsteht.
Mitversichert sind auch die Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen. Wenn ein anderer Ersatzpflichtiger bereits Leistungen übernimmt, werden nur die restlichen Kosten erstattet.

Therapie- und Druckkammerkosten

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