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Sonstige vermehrte Bedürfnisse

Vermehrte Bedürfnisse sind alle verletzungsbedingten und ständig wiederkehrenden Mehraufwendungen, die einem Verletzten durch einen Unfall im Vergleich zu einem gesunden Menschen anfallen. Dies können zum Beispiel sein:

  • ein behindertengerechter Umbau oder Rückbau der Wohnung
  • Der Einbau eines Treppenliftes
  • Kosten einer Pflegekraft
  • elektronische Schreib-und Lesehilfen
  • behindertengerechter Umbau eines Autos
  • Nachhilfe für Schüler

Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Ersatz vermehrter Bedürfnisse nach einem Unfallschaden ist § 843 Abs. 2, 2. Alt. BGB.

Sind vermehrte Bedürfnisse in den Sparten Fahrerschutz-Versicherung oder Unfallversicherung mitversichert, so dass das Unfallopfer Schadensleistungen erhält, so ist die Leistung in der Regel auf einen monatliche und eine Gesamt-Höchstsumme begrenzt.

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