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Sicherheitsschloss Hausrat

Die folgende Bedingung ist bei den meisten Gesellschaften Voraussetzung für den Abschluss einer Hausratversicherung:

  • Sie verlangen, dass bei allen Wohnungstüren bzw. bei EFH alle Außentüren, der Schliesszylinder bündig und der Sicherheitsbeschlag von außen nicht abschraubbar ist.
  • Ebenfalls sollten alle Türschilder von innen verschraubt sein.
Sonst erlischt der Versicherungsschutz für Schäden, die durch diese Sicherung verhindert hätten werden können.

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