SachleistungDer gesetzlichen Krankenversicherung dient das Prinzip der Sachleistung als Grundlage. Leistungen erhalten die Versicherten in Form von Dienst- oder Sachleistungen. Die Behandlung durch einen Arzt wird als Dienstleistung verstanden. Arzneimittel, Verbandmittel und ähnliches gelten als Sachleistungen. Geldleistungen oder Kostenerstattungen sind nur in wenigen Fällen vorgesehen. so können beispielsweise freiwillig gesetzlich Versicherte in bestimmten Fällen wählen, ob sie Sachleistungen in Anspruch nehmen oder eine Kostenerstattung bevorzugen. |













