A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Psychotherapeutische Behandlung

Die Leistungen für eine psychotherapeutische Behandlung sind abhängig vom jeweiligen Tarifangebot des Versicherers.

In der Regel wird die Leistung bei einer ambulanten Therapie auf eine bestimmte Anzahl an Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet, aber auch eine unbegrenzte Therapiedauer ist möglich. Darüber hinaus gibt es große Unterschiede in der Erstattungshöhe. Manche Tarifbedingungen erlauben die Erstattungszusage nur mit ausführlichem ärztlichen Attest oder auch ohne Attest jedoch nur bei medizinischer Notwendigkeit der Behandlung.
Hinweis: Ist eine Behandlung durch Psychotherapeuten in den Tarifbedingungen nicht vorgesehen, akzeptieren einige Versicherer das so genannte Delegationsverfahren, d.h. dass ein Psychotherapeut, die eigentliche Behandlung durchführt, aber ein Arzt diese überwacht und kontrolliert.

Diplompsychologe
approbierte psychologische Psychotherapeuten
Ärzte mit Zusatzausbildung

© Versicherungsbote.de